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Urheberrechtsverletzung in Studo Chat
Urheberrechtsverletzung in Studo Chat

Takedown-Notice wegen Copyright-Verletzung stellen

Valentin Slawicek avatar
Verfasst von Valentin Slawicek
Vor über einem Jahr aktualisiert

Wenn dein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne deine Erlaubnis in Studo Chat veröffentlicht wurde, kannst du eine Takedown-Notice (Antrag wegen Urheberrechtsverletzung) bei Studo einreichen. Wir geben unser Bestes, innerhalb von einem Arbeitstag deinen Antrag zu prüfen und daraus entsprechende Konsequenzen abzuleiten.

Was ist Urheberrecht?

In diesem Artikel werden die rechtlichen Inhalte von Urheberrecht im Allgemeinen erklärt. Wenn Lehrveranstaltungsleiter*innen innerhalb der abgehaltenen Lehrveranstaltung auf ein Copyright oder Urheberrecht hinweisen, ist dieses von den Studierenden zu respektieren und einzuhalten. Gleiches gilt für Urheberrecht von Werken von Mitstudierenden oder Dritten. Bei Verstoß kommt es in Studo Chat nach erfolgtem Antrag zur Löschung des Beitrages, bei wiederholten Verstößen zur temporären bzw. permanenten Sperrung des Users innerhalb des Chats. Bitte beachte, dass die Verletzung von Urheberrechten ausdrücklich als Verstoß gegen die Studo-Nutzungsbedingungen aufgeführt ist.

Einreichung des Antrags wegen Urheberrechtsverletzung

Urheberrechtsverletzungen sollten durch den/die Urheberrechtsinhaber*in selbst gemeldet werden oder durch seinen/ihren gesetzlichen Vertreter. Dadurch kann eine schnelle Prüfung des Antrags garantiert werden. Wenn du ein von dir urheberrechtlich geschütztes Werk bzw. Datei in Studo Chat findest, führe bitte folgende Schritte durch. Wir möchten dir mit diesen Schritten einen einfachen und unkomplizierten Weg bieten, um dich in deinen Rechten bestmöglich zu unterstützen.

  1. Sende eine E-Mail mit Betreff Antrag wegen Urheberrechtsverletzung in Studo Chat an support@studo.com und führe folgende Informationen an:

    1. Link zum Chatbeitrag, der auf das von dir die urheberrechtlich geschützte Werk referenziert. Kopiere den Link via langes Klicken auf die Nachricht in Studo Chat und wähle Teilen (bzw. auf Englisch Share). Du kannst auch mehrere gemeldete Chatbeiträge in einer E-Mail anführen. Das Melden von Beiträgen ist nur in der Detail-Ansicht möglich, bei Beiträgen in der Suche bzw. in der Beitragsübersicht muss der Beitrag zuerst mit einem Klick "geöffnet" werden.

    2. Name des Urheberrechts-Eigentümers

    3. Post-Adresse des Urheberrechts-Eigentümers

    4. Telefonnummer des Urheberrechts-Eigentümers

    5. E-Mail Adresse des Urheberrechts-Eigentümers

    6. Angaben zur eigenen Person (falls meldende Partei ein gesetzlicher Vertreter des Urheberrechts-Eigentümers ist): Name, Post-Adresse, Telefonnummer, E-Mail Adresse

    7. Rechtliche Bestätigung, indem folgender Text im E-Mail angehängt eingefügt wird:
      Ich beantrage hiermit das Löschen der in dieser E-mail verlinkten Chatbeiträge. Mit dem Absenden der E-Mail bestätige ich, dass alle in der E-Mail angegebenen Daten vertraulich und im Rahmen der DSGVO ausschließlich zum Zweck der Klärung der Urheberrechtsverletzung behandelt werden. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Verwendung des Materials in der beanstandeten Weise nicht durch den Urheberrechtsinhaber, seinen Vertreter oder das Gesetz genehmigt ist. Ich bestätige, dass die Informationen in diesem Antrag korrekt sind, und ich versichere unter Eid, dass ich der Eigentümer oder ein Bevollmächtigter des Eigentümers eines exklusiven Rechts bin, das angeblich verletzt wurde. Mir ist bewusst, dass der Missbrauch dieses Antrags, wie z.B. das Einreichen von Löschanträgen für Inhalte, die mir nicht gehören, zur Kündigung meines Studo-Kontos führen bzw. rechtliche Konsequenzen haben kann.

  2. Klicke in Studo Chat lange auf die in Punkt 1 referenzierten Beiträge und wähle pro Chatbeitrag den Punkt Melden > Illegal > Urheberrechtsverletzung (bzw. auf Englisch Report > Illegal > Copyright violation).

Aus Gründen der Datensparsamkeit im Sinne der DSGVO kann in der E-Mail aus Schritt 1 auf die Punkte b-f verzichtet werden, wenn ein eindeutiger Beweis eingebracht wird, dass die meldende Partei Urheberrechts-Eigentümer ist. Dies kann beispielsweise das Absenden der E-Mail von jener E-Mail-Adresse sein, die direkt im Werk als Copyright-Eigentümer referenziert wird, oder durch einen entsprechenden Anhang. Im Falle des Verzichts auf die Punkte b-f führe bitte in der E-Mail an, was als Beweis des Urheberrechts-Eigentums herangezogen werden soll.

Bitte beachte, dass unvollständige Anträge nicht zur Prüfung qualifiziert sind, z.B. weil Schritt 1 oder Schritt 2 nicht durchgeführt wurde; die E-Mail an die falsche Adresse geschickt wurde; zur technischen bzw. rechtlichen Umsetzung des Löschens die entsprechenden Informationen aus Schritt 1 fehlen; oder in der E-Mail die rechtliche Bestätigung fehlt.

Alle Anträge wegen Urheberrechtsverletzungen werden individuell und persönlich geprüft.

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